Am 26. März 2009 ist die Bundesrepublik Deutschland der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte Behinderter beigetreten. In Artikel 24 der Konvention heißt es:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen.“
Das Mariengymnasium – im Jahr 2009 mit dem „Gütesiegel Individuelle Förderung“ ausgezeichnet – öffnet sich seit dem Schuljahr 2014-2015 der Inklusion.
Ist jetzt alles neu? Wir haben nun Klassen des Gemeinsamen Lernens (GL-Klassen), in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne einen solchen Bedarf unterrichtet werden. Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler auf ihrem individuellen Lernweg und sehen ihre Vielfalt als Chance, miteinander und voneinander zu lernen.
Die Schwerpunkte in den Klassen des Gemeinsamen Lernens liegen verstärkt bei der offenen Unterrichtsform (z.B. Freiarbeit, Wochenplanarbeit), beim Projektunterricht (fächerübergreifend, handlungsorientiert), bei individuellen Arbeits- und Förderplänen sowie bei der Erweiterung der Sozialkompetenzen aller Kinder. Die Schülerinnen und Schüler erhalten somit die Förderung und Forderung, die sie benötigen.
Ein Sonderschulpädagoge, eine Schulsozialarbeiterin sowie Integrationshelfer gehören zum Schulpersonal und unterstützen die Unterrichtsarbeit in den GL-Klassen. Der Unterricht erfolgt in Absprache mit dem Sonderschulpädagogen.
Förderschwerpunkte im inklusiven Unterricht:
In den Klassen des Gemeinsamen Lernens wird der Unterricht erteilt gemäß der Stundentafel des jeweiligen Jahrgangs auf Basis der Richtlinien und Lehrpläne des Gymnasiums. Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes unterrichtet.
An unserer Schule werden in der Regel ausschließlich Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache aufgenommen.
Leistungsbewertung und Zeugnisse:
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an Leistungsüberprüfungen teil. Diese richten sich bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach den jeweiligen Förderschwerpunkten.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. Februar 2016 20:00